Kontakt zu Ihrem Sachverständigen für präzise Immobilienbewertungen

Als erfahrenes Sachverständigenbüro biete ich präzise Immobiliengutachten in Nüdlingen und Umgebung. Mit fundierter Expertise, langjähriger Praxis und umfassender Branchenkenntnis garantiere ich höchste Qualität. Meine persönliche Betreuung und unternehmerische Unabhängigkeit setzen mich von anderen Unternehmen ab. Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie mich jederzeit per E-Mail, Telefon oder über mein Kontaktformular.

Ihre vertrauensvolle Anlaufstelle für professionelle Immobilienbewertungen

Mit über 15 Jahren Berufserfahrung in der Immobilienbewertung und Mitgliedschaften in den Gutachterausschüssen der Landkreise Bad Kissingen, Schweinfurt, Haßfurt und Rhön-Grabfeld biete ich Ihnen fundierte Fachkompetenz und unabhängige Begutachtungen. Als diplomierter Bauingenieur (FH) und Sachverständiger (Sprengnetter-Akademie) lege ich großen Wert auf Transparenz, Zuverlässigkeit und eine verständliche Aufbereitung der Ergebnisse.


Ob für private oder gewerbliche Anliegen – meine maßgeschneiderte Beratung und die sorgfältige Datenerhebung bieten Ihnen eine fundierte Entscheidungsbasis. Kontaktieren Sie mich gerne, um einen Termin zu vereinbaren oder offene Fragen zu klären. Ich freue mich darauf, Sie kompetent und persönlich zu unterstützen.

Welche Unterlagen benötigt der Sachverständige für die Erstellung einer Verkehrswertermittlung?

  1. Grundbuchauszug Der Grundbuchauszug besteht aus dem Bestandsverzeichnis (Gemarkung, Flur, Flurstück, Lage, Flurstücksgröße) Abteilung I (Eigentümer) Abteilung II (Lasten und Beschränkungen) zum Beispiel Wegerechte, Leitungsrechte Abteilung III (Hypotheken, Grundschulden) Den Grundbuchauszug erhalten Sie beim zuständigen Grundbuchamt.
  2. Flurkartenauszug Im Flurkartenauszug ist Ihr Grundstück als Flurstück mit anderen Flurstücken dargestellt. Den Flurkartenauszug erhalten Sie beim jeweiligen Kataster- und Vermessungsamt des Landkreises/ der Stadt. Sie müssen dazu die Gemarkung, Flur und Flurstück angeben.
  3. Auszug aus dem Baulastenverzeichnis (sofern Baulasten vorhanden sind) Zuständig für das Baulastenverzeichnis ist die jeweilige Bauaufsichtsbehörde.
  4. Bauunterlagen (Lageplan – Gebäudegrundrisse – Gebäudeschnitte – Gebäudeansichten – Baugenehmigun Berechnung des Bruttorauminhaltes – Berechnung der Wohn- und Nutzflächen)Die Bauunterlagen stellen eine wesentliche Grundlage für den Bewertungssachverständigen dar, sie sollten den aktuellen Stand der Bebauung beinhalten. Bauliche Veränderungen gegenüber den vorliegenden Zeichnungen sind dem Sachverständigen mitzuteilen.
  5. Mietverträge Sofern es sich um ein vermietetes Objekt handelt, werden Mietverträge benötigt. Ebenso sind die letzten Anpassungen der Miethöhe erforderlich.

Für eine professionelle Immobilienbewertung oder bei Fragen zu meinen Dienstleistungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie mein Kontaktformular, rufen Sie mich an oder senden Sie mir eine E-Mail. Ich freue mich darauf, Ihnen mit meiner Expertise weiterzuhelfen und Ihre Anliegen kompetent zu unterstützen.

Adresse

Oberweg 33
97720 Nüdlingen

Telefon

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